Publié le 15 mai 2024

Entgegen der landläufigen Meinung ist die reine Gütertrennung für Unternehmer selten die beste Lösung; sie birgt erhebliche steuerliche Nachteile und kann bei einer Scheidung zu ungerechten Ergebnissen führen.

  • Die modifizierte Zugewinngemeinschaft ermöglicht es, das Betriebsvermögen gezielt aus dem Zugewinnausgleich herauszunehmen, während private Vermögenswerte geschützt bleiben.
  • Ein kompletter Ausschluss aller Ansprüche kann einen Ehevertrag wegen Sittenwidrigkeit unwirksam machen, wodurch die gesetzlichen Regelungen wieder greifen.

Empfehlung: Lassen Sie einen massgeschneiderten Ehevertrag entwerfen, der das Betriebsvermögen klar definiert und ausklammert, aber faire Ausgleichsregelungen für den privaten Bereich vorsieht, um rechtlich und steuerlich optimal aufgestellt zu sein.

Die Entscheidung zur Heirat ist ein Akt der Liebe und des Vertrauens. Für Unternehmer mischt sich in diese romantische Perspektive jedoch eine unabweisbare, pragmatische Notwendigkeit: die Absicherung des eigenen Lebenswerks. Die Frage ist nicht, ob man über Geld spricht, sondern wie man es tut, ohne die Grundlage der Beziehung zu untergraben. Viele greifen dabei zur scheinbar einfachsten Lösung – der Gütertrennung. Man geht davon aus, dass eine strikte Trennung von geschäftlichem und privatem Vermögen die sauberste und sicherste Methode ist, um das Unternehmen im Fall einer Scheidung zu schützen. Diese Annahme ist verständlich, aber gefährlich.

Was aber, wenn die naheliegendste Lösung – die strikte Gütertrennung – ein strategischer Fehler ist? Was, wenn dieser Weg nicht nur steuerliche Nachteile im Erbfall birgt, sondern auch das Risiko birgt, dass der gesamte Vertrag von einem Gericht als sittenwidrig eingestuft und für nichtig erklärt wird? Die wahre Kunst der vorsorgenden Gestaltung liegt nicht in der radikalen Trennung, sondern in der intelligenten Modifikation. Eine modifizierte Zugewinngemeinschaft bietet die Möglichkeit, das Betriebsvermögen präzise zu schützen, ohne den Partner völlig anspruchslos zu stellen und wertvolle steuerliche Vorteile aufs Spiel zu setzen.

Dieser Artikel führt Sie durch die kritischen rechtlichen und finanziellen Aspekte, die Sie als Unternehmerpaar vor der Ehe klären müssen. Wir analysieren die Risiken des gesetzlichen Güterstandes, decken die verborgenen Nachteile der Gütertrennung auf und zeigen Ihnen, wie Sie eine rechtssichere und faire Vereinbarung gestalten, die sowohl Ihr Unternehmen als auch Ihre private Zukunft sichert. Wir beleuchten dabei nicht nur die Scheidung, sondern auch Haftungsfragen, den Hauskauf und erbrechtliche Konsequenzen.

Für alle, die einen visuellen Einstieg in die komplexen Unterschiede zwischen Gütertrennung und modifizierter Zugewinngemeinschaft bevorzugen, bietet das folgende Video eine fundierte und prägnante Zusammenfassung. Es dient als exzellente Ergänzung zu den detaillierten Analysen in diesem Artikel.

Die folgenden Abschnitte beleuchten die entscheidenden rechtlichen Fallstricke und strategischen Lösungen, die Sie kennen müssen. Von der korrekten Berechnung des Zugewinns bis zur rechtssicheren Gestaltung von Testamenten deckt dieser Leitfaden alle relevanten Aspekte für eine unternehmerisch kluge Ehe ab.

Zugewinn berechnen: Wie viel von Ihrem Aktiendepot bekommt der Partner bei Scheidung?

Ohne einen Ehevertrag leben Sie automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet nicht, dass alles beiden zur Hälfte gehört. Jeder Ehepartner bleibt Eigentümer seines Vermögens. Bei einer Scheidung wird jedoch der während der Ehe erwirtschaftete « Zugewinn » ausgeglichen. Dieser Zugewinn ist die Differenz zwischen dem Endvermögen bei Scheidung und dem Anfangsvermögen bei Heirat. Genau hier liegt das enorme Risiko für Unternehmer: Der Wertzuwachs des Unternehmens, inklusive stiller Reserven, zählt vollständig zum Zugewinn.

Ein simples Beispiel verdeutlicht die Gefahr für die Liquidität Ihres Unternehmens: Hatte Ihr Unternehmen bei der Heirat einen Wert von 100.000 Euro und dieser Wert steigt in 15 Jahren auf eine Million Euro, beträgt der Zugewinn 900.000 Euro. Ihr Ehepartner hätte dann einen Anspruch auf die Hälfte dieses Zugewinns, also 450.000 Euro – ein Betrag, der aus dem Unternehmen entnommen werden müsste und dessen Existenz gefährden könnte. Das Gleiche gilt für Wertsteigerungen Ihres Aktiendepots oder anderer Kapitalanlagen, die während der Ehezeit an Wert gewinnen.

Die Lösung liegt in einer notariellen Vereinbarung, die diesen Automatismus durchbricht. Eine reine Gütertrennung ist eine Möglichkeit, birgt aber steuerliche Nachteile. Als strategisch überlegen erweist sich oft die modifizierte Zugewinngemeinschaft, bei der bestimmte Vermögenswerte – wie eben das Betriebsvermögen – vom Zugewinnausgleich ausgenommen werden. So schützen Sie Ihr Unternehmen, ohne den Partner bei privaten Vermögenszuwächsen zu benachteiligen.

Ihr Aktionsplan zur Vermögenssicherung

  1. Modifizierte Zugewinngemeinschaft prüfen: Vereinbaren Sie eine modifizierte Zugewinngemeinschaft. Diese ist in den meisten Fällen der reinen Gütertrennung vorzuziehen, da sie den steuerfreien Zugewinnausgleich im Todesfall erhält.
  2. Betriebsvermögen gezielt ausklammern: Nehmen Sie nur das Betriebsvermögen und dessen Wertzuwächse aus dem Zugewinnausgleich heraus. Das private Vermögen kann weiterhin im gesetzlichen Güterstand verbleiben, was für Fairness sorgt.
  3. Auszahlungsmodalitäten festlegen: Vereinbaren Sie im Ehevertrag feste Beträge, Höchstbeträge oder eine prozentuale Steigerung für den Zugewinnausgleich. Eine Ratenzahlungsoption sichert die Liquidität des Unternehmens im Ernstfall.
  4. Steuerliche Konsequenzen analysieren: Bedenken Sie, dass bei der Gütertrennung der Zugewinnausgleich im Todesfall nicht von der Erbschaftsteuer befreit ist, was ein erheblicher Nachteil sein kann.

Die vertragliche Gestaltung dieser Aspekte ist kein Misstrauensbeweis, sondern ein Akt unternehmerischer Verantwortung, um die Stabilität Ihres Lebenswerks zu gewährleisten.

Müssen Sie für den Kredit Ihres Ehepartners aufkommen, wenn Sie nicht unterschrieben haben?

Eine weit verbreitete Sorge in der Ehe ist die Haftung für die Schulden des Partners. Grundsätzlich gilt in Deutschland der klare Grundsatz: Jeder haftet nur für die Verbindlichkeiten, die er selbst eingegangen ist. Wenn Ihr Ehepartner also einen Kredit aufnimmt und nur er den Vertrag unterschreibt, haften Sie nicht mit Ihrem persönlichen Vermögen dafür. Die Ehe allein begründet keine automatische Mithaftung. Dieser Grundsatz der getrennten Vermögensmassen gilt auch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Symbolische Darstellung der Vermögenstrennung zwischen Ehepartnern

Wie dieses Bild symbolisiert, existiert eine klare Trennlinie zwischen den Vermögenssphären der Partner. Eine Ausnahme besteht nur bei sogenannten « Geschäften zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs » (z.B. der Kauf von Lebensmitteln). Bei grösseren Anschaffungen wie einem Auto oder Konsumkrediten haftet der nicht unterzeichnende Partner nicht. Eine Mithaftung entsteht nur, wenn Sie den Kreditvertrag explizit als zweiter Kreditnehmer mitunterschreiben oder eine Bürgschaft übernehmen. Als Unternehmer sollten Sie daher sehr zurückhaltend sein, private Bürgschaften für geschäftliche Kredite des Partners oder umgekehrt abzugeben.

Interessanterweise kann der Druck, einen Ehevertrag abzuschliessen, auch von aussen kommen. Wie UNGER Rechtsanwälte betonen, ist es keine Seltenheit, dass Gesellschaftsverträge die Gesellschafter dazu verpflichten, einen Ehevertrag abzuschliessen, der das Unternehmen schützt. Dies dient dazu, die Mitgesellschafter vor den Folgen einer Scheidung eines Partners zu bewahren. Auch wenn die Scheidungsraten in Deutschland tendenziell sinken – laut Statistischem Bundesamt wurden im Jahr 2024 rund 129.300 Ehen geschieden –, bleibt das finanzielle Risiko einer Trennung eine reale unternehmerische Gefahr.

Ein Ehevertrag kann diese Haftungsregeln nochmals klarstellen, aber die grundlegende gesetzliche Trennung bietet bereits einen soliden Schutz, solange Sie keine unüberlegten Mitverpflichtungen eingehen.

Unterhalt nach der Scheidung: Warum der Grundsatz der Eigenverantwortung Sie überraschen wird

Nach einer Scheidung tritt der Grundsatz der Eigenverantwortung in Kraft. Das bedeutet, jeder Ehegatte ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, für seinen Lebensunterhalt zu sorgen. Der lebenslange Anspruch auf nachehelichen Unterhalt ist heute die absolute Ausnahme und nur noch in besonderen Härtefällen denkbar, etwa bei langer Ehedauer und der Betreuung gemeinsamer Kinder oder aufgrund von Krankheit. Für kinderlose Ehen von kürzerer Dauer wird ein Unterhaltsanspruch, wenn überhaupt, nur für eine Übergangszeit gewährt.

Ein Ehevertrag kann den nachehelichen Unterhalt modifizieren oder sogar ausschliessen. Doch hier ist Vorsicht geboten. Ein vollständiger Verzicht kann, insbesondere bei einem starken wirtschaftlichen Ungleichgewicht oder wenn ein Partner für die Familie seine Karriere aufgegeben hat, als sittenwidrig gelten. Ein solcher Vertrag wäre unwirksam. Dazu betonen die Experten von Rose & Partner:

Ein Ehevertrag kann unwirksam sein, wenn er von einem Gericht als sittenwidrig eingestuft wird, vor allem wenn nicht nur der Zugewinnausgleich, sondern auch andere Scheidungsfolgen wie der Versorgungsausgleich und/oder der nacheheliche Unterhalt ausgeschlossen wurden und beim Vertragsschluss ein strukturelles Ungleichgewicht zwischen den Ehegatten vorlag.

– Rose & Partner, Gütertrennung – Haftung, Steuern, Vorteile, Nachteile

Völlig unberührt von ehevertraglichen Regelungen bleibt der Kindesunterhalt. Dieser Anspruch des Kindes kann nicht ausgeschlossen werden. Die Höhe richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils. Laut den aktuellen Sätzen von Finanztip muss seit dem 1. Januar 2025 ein unterhaltspflichtiger Elternteil mindestens 482 Euro pro Monat für ein Kind unter sechs Jahren zahlen. Diese Verpflichtung besteht unabhängig vom ehelichen Güterstand oder Unterhaltsvereinbarungen zwischen den Erwachsenen.

Eine faire Regelung im Ehevertrag, die beispielsweise einen zeitlich befristeten Aufstockungsunterhalt vorsieht, hat eine höhere Chance, vor Gericht Bestand zu haben, als ein radikaler Komplettausschluss.

Hauskauf ohne Trauschein: Welche vertraglichen Regelungen brauchen unverheiratete Paare?

Der gemeinsame Kauf einer Immobilie ist für unverheiratete Paare eine noch grössere rechtliche Herausforderung als für Eheleute. Ohne Trauschein gibt es keine gesetzlichen Regelungen für die Aufteilung des Vermögens bei einer Trennung. Werden beide Partner zu je 50 % ins Grundbuch eingetragen, obwohl einer deutlich mehr Eigenkapital eingebracht oder höhere Tilgungsraten geleistet hat, kann dies im Trennungsfall zu massiven finanziellen Verlusten führen. Es gilt der Grundsatz: Was im Grundbuch steht, ist massgeblich.

Um diese Risiken zu vermeiden, ist ein Partnerschaftsvertrag in Form eines notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrags (GbR-Vertrag) unerlässlich. In diesem Vertrag können Paare detailliert regeln, wer welche finanziellen Beiträge leistet, wie die Immobilie im Trennungsfall auseinandergesetzt wird (z. B. wer das Recht hat, den anderen auszuzahlen) und nach welcher Formel ein Ausgleichsanspruch berechnet wird. Ohne eine solche Regelung drohen langwierige und teure Auseinandersetzungen bis hin zur Teilungsversteigerung der Immobilie.

Ein weiterer, oft übersehener Aspekt sind die steuerlichen Nachteile. Während Ehepartner von hohen Freibeträgen bei Schenkungen und Erbschaften profitieren, gelten für Unverheiratete dramatisch schlechtere Konditionen. Ein Vergleich verdeutlicht das Problem:

Steuerliche Unterschiede zwischen Verheirateten und Unverheirateten
Status Erbschaftsteuer-Freibetrag Schenkungsteuer-Freibetrag
Ehepartner 500.000 € 500.000 € alle 10 Jahre
Unverheiratete Partner 20.000 € 20.000 € alle 10 Jahre

Diese enormen Unterschiede, wie sie auch eine Analyse von Finanztip aufzeigt, machen deutlich, dass eine Übertragung von Immobilienvermögen unter Unverheirateten schnell zu einer hohen Steuerlast führt. Ein Testament ist zusätzlich zum Partnerschaftsvertrag essenziell, um zu verhindern, dass im Todesfall die gesetzlichen Erben (z. B. Eltern oder Geschwister des Verstorbenen) plötzlich Miteigentümer der Immobilie werden.

Die Investition in eine notarielle Beratung und einen massgeschneiderten Vertrag ist im Vergleich zum potenziellen Verlust im Trennungs- oder Erbfall eine geringe, aber entscheidende Ausgabe.

Vaterschaft anerkennen: Welche finanziellen Folgen hat die Unterschrift beim Jugendamt?

Die Anerkennung der Vaterschaft ist ein formeller Akt mit weitreichenden und lebenslangen finanziellen Konsequenzen. Mit der Unterschrift, die oft beim Jugendamt geleistet wird, entsteht eine unbefristete Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind, die bis zum Abschluss einer ersten Berufsausbildung andauern kann. Diese Verpflichtung besteht völlig unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind, zusammenleben oder sich jemals wiedersehen. Sie kann nicht durch einen Vertrag ausgeschlossen werden.

Die Höhe des Kindesunterhalts wird anhand der Düsseldorfer Tabelle ermittelt und hängt vom Nettoeinkommen des Vaters sowie vom Alter des Kindes ab. Diese Verpflichtung ist dynamisch, das heisst, bei steigendem Einkommen oder Alter des Kindes erhöht sich auch der zu zahlende Unterhalt. Eine weitere bedeutende finanzielle Belastung kann der Betreuungsunterhalt für die Mutter sein, der in den ersten drei Lebensjahren des Kindes anfallen kann. Zudem entsteht mit der Vaterschaftsanerkennung ein gesetzliches Erbrecht des Kindes. Ohne Testament würde das Kind also neben einem eventuellen Ehepartner erben, was die Vermögensnachfolge für Unternehmer kompliziert machen kann.

Fallbeispiel: Berechnung des Kindesunterhalts

David hat ein unterhaltsrechtlich relevantes Nettoeinkommen von 3.400 Euro und zwei Kinder im Alter von acht und zwölf Jahren. Laut der Düsseldorfer Tabelle 2025 beläuft sich der Unterhalt auf 665 Euro für das jüngere und 779 Euro für das ältere Kind. Von diesen Beträgen wird jeweils die Hälfte des Kindergeldes (127,50 Euro) abgezogen. David muss also monatlich 537,50 Euro und 651,50 Euro zahlen, was eine Gesamtbelastung von 1.189 Euro pro Monat ergibt. Diese Verpflichtung besteht, bis die Kinder ihre Ausbildung abgeschlossen haben. Steigt Davids Einkommen, steigen auch seine Zahlungen.

Die finanzielle Verantwortung endet nicht mit der Volljährigkeit. Insbesondere während eines Studiums können die Kosten erheblich sein. Laut aktuellen Daten wurde der Bedarfssatz von Studenten, die nicht bei den Eltern wohnen, 2025 auf 990 Euro monatlich erhöht. Auch hieran muss sich der Vater entsprechend seiner Leistungsfähigkeit beteiligen.

Für Unternehmer bedeutet dies, diese langfristigen Verpflichtungen in ihrer Finanz- und Nachfolgeplanung fest einzuplanen, um die Stabilität des Unternehmens nicht zu gefährden.

Ehevertrag vergessen: Welches Recht gilt für das Vermögen internationaler Paare beim Tod?

Für international mobile Unternehmerpaare stellt sich eine entscheidende Frage: Welches Recht regelt die Vermögensaufteilung, wenn ein Partner stirbt? Die Antwort ist komplex und birgt ohne klare Regelung erhebliche Unsicherheiten. Seit Inkrafttreten der EU-Erbrechtsverordnung im Jahr 2015 gilt grundsätzlich das Recht des Staates, in dem der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Ein deutscher Unternehmer, der seinen Lebensabend in Spanien verbringt, unterliegt also dem spanischen Erbrecht, es sei denn, er hat eine andere Regelung getroffen.

Diese Automatik kann zu unerwünschten Ergebnissen führen, da die nationalen Erbrechte und Güterstände sehr unterschiedlich sind. So kennen einige Rechtssysteme, wie die in den USA, keinen gesetzlichen Zugewinnausgleich wie in Deutschland. Das kann bedeuten, dass der überlebende Partner erbrechtlich schlechter gestellt ist, als er es nach deutschem Recht wäre. Die Staatsangehörigkeit spielt nur noch eine untergeordnete Rolle. Haben die Ehepartner unterschiedliche Staatsangehörigkeiten, gilt in der Regel das Recht des gemeinsamen Aufenthaltslandes.

Die gute Nachricht ist, dass Sie diese Unsicherheit beseitigen können. Im Rahmen eines Ehevertrags oder einer gesonderten Vereinbarung können Sie eine Rechtswahl treffen. Das bedeutet, Sie legen fest, dass für Ihre güterrechtlichen Verhältnisse und Ihre Erbfolge das Recht eines bestimmten Staates gelten soll – in der Regel das Recht des Heimatstaates. Für Deutsche, die im Ausland leben, ist es daher dringend ratsam, in einem Ehevertrag ausdrücklich die Anwendung deutschen Rechts zu vereinbaren. Dies schafft Klarheit und Vorhersehbarkeit, unabhängig davon, wo auf der Welt Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben werden.

Ohne eine solche Rechtswahl überlassen Sie die Verteilung Ihres Lebenswerks dem Zufall und den Gesetzen eines möglicherweise fremden Landes, was Ihre ursprünglichen Absichten komplett durchkreuzen kann.

Haus überschreiben: Warum auch die Schenkung zwingend zum Notar muss

Die Übertragung einer Immobilie zu Lebzeiten, also eine Schenkung, ist ein gängiges Mittel der vorweggenommenen Erbfolge. Viele glauben, ein privater Vertrag oder eine einfache Übergabe der Schlüssel reiche aus. Dies ist ein gefährlicher Irrtum. Ein Schenkungsvertrag über ein Grundstück oder eine Immobilie ist in Deutschland nur dann rechtswirksam, wenn er notariell beurkundet wird. Ohne notarielle Form ist das Schenkungsversprechen nichtig, und der Beschenkte hat keinen einklagbaren Anspruch auf die Übertragung des Eigentums im Grundbuch.

Ein weiterer entscheidender Punkt, der oft übersehen wird, ist der Pflichtteilsergänzungsanspruch. Wenn Sie eine Immobilie verschenken, um einen ungeliebten nahen Verwandten (z. B. ein Kind) zu enterben, wird diese Schenkung bei der Berechnung seines Pflichtteils berücksichtigt. Allerdings greift hier eine 10-Jahres-Frist mit Abschmelzung. Laut einer Analyse von Erbrechtexperten wird der Wert der Schenkung für jedes Jahr, das zwischen Schenkung und Erbfall liegt, um 10 % reduziert. Eine Schenkung verliert also pro Jahr 10% an Anrechnungswert. Nach Ablauf von zehn Jahren wird die Schenkung bei der Pflichtteilsberechnung gar nicht mehr berücksichtigt.

Aber auch hier gibt es eine wichtige Ausnahme: Behält sich der Schenker ein umfassendes Nutzungsrecht an der Immobilie vor, etwa durch einen Niessbrauch oder ein Wohnungsrecht, beginnt diese 10-Jahres-Frist nicht zu laufen. Der Grund: Wirtschaftlich gesehen hat der Schenker die Immobilie noch nicht vollständig « aufgegeben ». Die Schenkung wird im Erbfall also auch nach mehr als zehn Jahren noch voll auf den Pflichtteil angerechnet. Dies ist ein entscheidender strategischer Punkt in der Nachlassplanung, den es zu bedenken gilt.

Jede Immobilienübertragung ohne notarielle Beurkundung ist ein Risiko, das die gesamte Vermögensplanung zunichtemachen kann und zu unerwarteten Ansprüchen Dritter führt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die reine Gütertrennung ist für Unternehmer oft steuerlich und strategisch nachteilig im Vergleich zu einer massgeschneiderten Lösung.
  • Eine modifizierte Zugewinngemeinschaft schützt das Betriebsvermögen gezielt, ohne die steuerlichen Vorteile im Erbfall zu verlieren.
  • Ein Ehevertrag, der einen Partner übermässig benachteiligt, kann als sittenwidrig eingestuft und für unwirksam erklärt werden. Fairness ist ein Gebot der Rechtssicherheit.

Wie enterben Sie einen nahen Verwandten rechtssicher bis auf den Pflichtteil?

Das deutsche Erbrecht schützt nahe Angehörige – Kinder, Ehepartner und Eltern – durch den sogenannten Pflichtteil. Selbst wenn Sie eine dieser Personen in Ihrem Testament vollständig enterben, hat sie dennoch Anspruch auf die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils in Geld. Eine vollständige Entziehung des Pflichtteils ist nur in extremen Ausnahmefällen möglich, etwa bei schweren Straftaten gegen den Erblasser. Für die meisten Unternehmer stellt sich daher die Frage: Wie kann man den Pflichtteil zumindest strategisch reduzieren?

Eine der häufigsten Fallen ist das « Berliner Testament », bei dem sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Wie das Deutsche Erbrecht warnt, kann dieses Testament « beim Tod des ersten Partners unbeabsichtigt Pflichtteilsansprüche der Kinder auslösen ». Fordert ein Kind dann seinen Pflichtteil, kann das den überlebenden Partner in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Eine Pflichtteilsstrafklausel im Testament kann hier Abhilfe schaffen: Sie legt fest, dass ein Kind, das nach dem ersten Erbfall den Pflichtteil fordert, auch nach dem Tod des zweiten Elternteils nur den Pflichtteil erhält und nicht mehr als voller Erbe infrage kommt.

Die einzige hundertprozentig sichere Methode, Pflichtteilsansprüche auszuschliessen, ist ein notariell beurkundeter Pflichtteilsverzichtsvertrag zu Lebzeiten, oft gegen Zahlung einer Abfindung. Andere Strategien zielen darauf ab, das für den Pflichtteil relevante Vermögen zu reduzieren. Schenkungen an Dritte sind eine Möglichkeit, die jedoch der 10-jährigen Abschmelzungsfrist unterliegen. Wichtig zu wissen: Bei Schenkungen unter Ehegatten beginnt diese 10-Jahres-Frist erst mit der Auflösung der Ehe, also durch Scheidung oder Tod. Auch hier zeigt sich wieder der Vorteil einer modifizierten Zugewinngemeinschaft, da sie im Todesfall den steuerfreien Zugewinnausgleich ermöglicht und so die Erbmasse und damit den Pflichtteil reduzieren kann.

Die Reduzierung des Pflichtteils erfordert eine sorgfältige und langfristige Planung. Um Fallstricke zu vermeiden, ist es wichtig zu wissen, wie Sie einen nahen Verwandten rechtssicher bis auf den Pflichtteil enterben können.

Um Ihr Lebenswerk und Ihre Familie umfassend abzusichern, ist eine frühzeitige und professionelle anwaltliche Beratung der entscheidende nächste Schritt. Handeln Sie präventiv, bevor persönliche Veränderungen unumkehrbare geschäftliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Häufig gestellte Fragen zum internationalen Ehe- und Erbrecht

Welches Recht gilt für internationale Ehen?

Haben Sie verschiedene Staatsangehörigkeiten, dann gilt für Ihre Ehe das Recht des Aufenthaltslandes oder des Staates, in dem Sie beide zuletzt gemeinsam gelebt habt. Einige Staaten wenden allerdings immer ihre Gesetze an, egal welche Staatsangehörigkeit die Eheleute haben, zum Beispiel die USA.

Kann man das anzuwendende Recht selbst wählen?

Es ist ratsam, per Ehevertrag zu regeln, welches Recht für die Ehe gelten soll. Das ist auch wichtig für Deutsche, die im Ausland leben.

Was passiert ohne Rechtswahl im Ehevertrag?

Grundsätzlich gilt das Recht des Staates, in dem der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte, was für international mobile Unternehmer Unwägbarkeiten birgt.

Rédigé par Sabine Müller, Fachanwältin für Familien- und Erbrecht mit 18 Jahren Kanzleierfahrung in Berlin. Sie begleitet Mandanten sensibel durch Scheidungsverfahren, Sorgerechtsstreitigkeiten und komplexe Nachlassregelungen.